Logo Fahrschule Bolliger
Ausbildungsangebot
Theorieprüfung
Praktische Fahrausbildung
Infos zur CZV
CZV-Grundausbildung
CZV-Weiterbildung
 
  Fahrschule Lastwagen Über uns Prüfungsangst Preise & AGB Theorie VKU Shop Kontakt  
banner
 
 
CZV-Aus- und Weiterbildung
Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Befördern Sie berufsmässig Personen oder Güter, mit einem Fahrzeug der Kategorien C, C1, D
und D1, benötigen Sie den Fähigkeitsausweis.

Das Erhalten des Fähigkeitsausweises, hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer
praktischen Prüfung ab. Während der Gültigkeitsdauer des Ausweises von 5 Jahren, müssen
Sie 35 Kursstunden besuchen und nachweisen können.
  © by Drucksachenexpress