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| CZV-Aus- und Weiterbildung |
Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Befördern Sie berufsmässig Personen oder Güter, mit einem Fahrzeug
der Kategorien C, C1, D
und D1, benötigen Sie den Fähigkeitsausweis.
Das Erhalten des Fähigkeitsausweises, hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer
praktischen Prüfung ab. Während der Gültigkeitsdauer des Ausweises von 5 Jahren, müssen
Sie 35 Kursstunden besuchen und nachweisen können. |
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